Wie angekündigt müssen wir die Satzung in einigen Punkten überarbeiten.

Hier die vorgeschlagenen Satzungsänderungen, die Änderungen sind fett hervorgehoben:

§2 Vereinszweck

a) Ersetzen des Begriffes "Asthmatiker" durch "chronisch Erkrankte"

 

§6 Mitgliedsbeitrag

b) Änderung des Quartals - "Der Mitgliedsbeitrag ist bis zum 31.3. des laufenden Geschäftsjahres zu überweisen, der Bankeinzug erfolgt im dritten Quartal." 

c) Neu - "Aktuellen Absolventen der Christophorusschulen Berchtesgaden wird für die zwei ersten Jahre nach ihrem Abschluss Beitrittsfreiheit gewährt."

d) Vereinfachung der Formulierung - "Bis zum Eintritt in das Berufsleben reduziert sich der Beitrag auf 50%."

e) Der Satz "Ab Vollendung des 30. Lebensjahres ist er in voller Höhe zu zahlen, wenn keine entgegenstehenden Umstände belegt werden." entfällt.

 

f) neuer Paragraph 13

§13 Datenschutz im Verein

1) Zur Erfüllung der Zwecke und Aufgaben des Vereins werden unter Beachtung der Vorgaben der EU-Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) und des
Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) personenbezogene Daten über persönliche und sachliche Verhältnisse der Mitglieder im Verein verarbeitet.

2) Soweit die in den jeweiligen Vorschriften beschriebenen Voraussetzungen vorliegen, hat jedes Vereinsmitglied insbesondere die folgenden Rechte:

- das Recht auf Auskunft nach Artikel 15 DS-GVO,

- das Recht auf Berichtigung nach Artikel 16 DS-GVO,

- das Recht auf Löschung nach Artikel 17 DS-GVO,

- das Recht auf Einschränkung der Verarbeitung nach Artikel 18 DS-GVO,

- das Recht auf Datenübertragbarkeit nach Artikel 20 DS-GVO und

- das Widerspruchsrecht nach Artikel 21 DS-GVO.

3) Den Organen des Vereins, allen Mitarbeitern oder sonst für den Verein Tätigen ist es untersagt, personenbezogene Daten unbefugt zu anderen als dem jeweiligen
Aufgabenerfüllung gehörenden Zweck zu verarbeiten, bekannt zu geben, Dritten zugänglich zu machen oder sonst zu nutzen. Diese Pflicht besteht auch über das Ausscheiden der oben genannten Personen aus dem Verein hinaus.

4) Zur Wahrnehmung der Aufgaben und Pflichten nach der EU-Datenschutz-Grundverordnung und dem Bundesdatenschutzgesetz kann der geschäftsführende Vorstand
einen Datenschutzbeauftragten bestellen.

 

g) Umbenennung §13 Auflösung des Vereins in §14

h) Umbenennung §14 Inkrafttreten der Satzung in § 15