Spendenzweck und Steuer

Der Verein erfüllt einen gemeinnützigen Zweck.

Leistungen an den Verein gelten nach EStG als Spende, sind also in der persönlichen EKSt. als solche über eine Spendenbescheinigung, die der Verein ausstellt, berücksichtigenswert.

Wir möchte auf diesem Wege dazu anregen, unserem Verein finanzielle Mittel zur Verfügung zu stellen, die er gezielt in sinnvolle Projekte der Schulen zugunsten der Schüler und deren Ausbildung investiert.

Ebenso wollen wir Bedürftigen nach dem Grundsatz, „… keiner darf verloren gehen …“, unterstützen.

Ihre Spende kann zweckungebunden oder zweckgebunden erfolgen.

Wie erfolgt die Auswahl der Bedürftigkeit?

Jeder Einzelfall wird zuvor vom Vorstand geprüft, d.h. der Hintergrund mit dem/der Betroffenen geklärt. Wichtig: bei dem/der Betroffenen muss es sich um einen Ehemaligen im Verein oder einen/-er Schüler/-in in einer der Schulen handeln. Auf der Jahresmitgliederversammlung wird der Fall (ggf. anonym) den anwesenden Mitgliedern vorgetragen, die empfohlene Unterstützung erläutert und schließlich zur Abstimmung gestellt. Durch einfachen Mehrheitsbeschluss wird die Entscheidung getroffen und im Protokoll festgehalten. Um in Fällen mit akutem Handlungsbedarf erste Hilfe leisten zu können, ist der Vorstand berechtigt, eine Unterstützung in seinem Ermessen über max. 1.000,- € zu leisten.

Analog geschieht das auch für den Geldmittelbedarf für Einrichtungen in den Schulen. Wichtig: Es muss mit den Führungskräften der Schulen vorab eine Sachverhaltsklärung erfolgen, die für eine Entscheidungsfindung in der Mitgliederversammlung hinreichend ist. Durch Anwesenheit der den Bedarf anmeldenden Schule oder CJD-Einrichtung können weitere aufkommende Fragen geklärt werden. Auch hier gilt am Ende der Mehrheitsbeschluss der anwesenden Mitglieder.

Die notwendigen Geldmittel werden vom Empfänger gegen Vorlage von Belegen abgerufen und gelangen nach Prüfung durch den Finanzvorstand des Vereins zur Auszahlung. Spätestens nach Abschluss der Unterstützungsmaßnahme werden die Ergebnisse daraus vor Ort durch berufene Vereinsmitglieder in Augenschein genommen und in der Folgemitgliederversammlung durch den Empfänger (i.F. der Schulen/Einrichtungen) den anwesenden Mitgliedern vorgetragen.

Im Fall personengebundener Unterstützungen erfolgt die Kontrolle über den Belegfluss und das persönliche Gespräch mit der/dem Begünstigten. Das Ergebnis wird durch den Prüfer oder i.F. seines Einverständnisses durch Begünstigten vorgetragen. Grundsatz: Der Erfolg unserer Maßnahmen ist uns wichtig – das Vertrauen der Mitglieder zum Vorstand und dessen Behandlung der zur Verfügung gestellten Mittel ist essenziell! Es erfolgt per Abstimmung die Entlastung des Vorstandes hinsichtlich der Verwendung sowie der Höhe der Maßnahme mit einhergehender protokollarischer Feststellung.